Marken
Wir reichen deutsche Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt ein, Markenanmeldungen gemäß dem Madrider Markenabkommen und gemäß dem Protokoll des Madrider Markenabkommens bei der WIPO und Unions-Markenanmeldungen beim EUIPO in Alicante. Ebenso reichen wir nationale Markenanmeldungen in allen Ländern ein, die Markenschutz bieten. Wir greifen auf ein weltweites Netzwerk von erfahrenen Kollegen zurück. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Stadien des Prüfungsverfahrens der Marke und in allen Angelegenheiten nach der Registrierung, einschließlich, wenn nötig, in Widerspruchs- und Löschungsverfahren.
Wir beraten unsere Mandanten, wie sie ihre Markenrechte am besten durchsetzen können und, falls die Mandanten durch die Marke eines Dritten bedroht werden, wie sie sich am besten dagegen verteidigen können. Wir entwerfen und versenden Abmahnschreiben, verlangen Unterlassungserklärungen und verteidigen unsere Mandanten gegen Abmahnungen durch Dritte. Falls ein Markenkonflikt nicht außeramtlich beigelegt werden kann, sind wir bereit, in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten, Markenstreitverfahren in allen Instanzen vor allen deutschen Gerichten zu führen.
Ebenso vertreten wir Mandanten in Löschungsverfahren gegen eingetragene Marken vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten vor den ordentlichen Gerichten.